- Evaluationserweiterung: Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes werden 18 Monate nach Inkrafttreten evaluiert, inklusive der Besitz- und Weitergabemengen in Anbauvereinigungen.
- Weiterbildungsangebot: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelt ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte.
- Anpassung der Kontrollen: Die Soll-Vorschrift zur jährlichen Kontrolle der Anbauvereinigungen wird durch eine flexible Regelung für „regelmäßige“ Kontrollen ersetzt.
- Handlungsspielraum für Behörden: Behörden erhalten Ermessensspielraum bei der Erlaubniserteilung für Anbauvereinigungen, insbesondere bei der Beurteilung von Großanbauflächen und der Nähe zu anderen Anbauvereinigungen.
- Klarstellung der Anbaubedingungen: Es wird klargestellt, dass eine Erlaubnis für Anbauvereinigungen zu versagen ist, wenn sich das befriedete Besitztum innerhalb des Besitztums anderer Vereinigungen befindet.
- Kommerzialisierung verhindern: Es werden Regelungen getroffen, um die Kommerzialisierung durch Anbauvereinigungen zu unterbinden, insbesondere durch die Beschränkung der Beauftragung desselben Dienstleisters für unterschiedliche Tätigkeiten.
- Redaktionelle Anpassungen: Verschiedene redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen werden sowohl im Konsumcannabisgesetz als auch im Medizinal-Cannabisgesetz vorgenommen.
Diese Änderungen sollen vor dem 1. Juli 2024 bundesrechtlich verankert werden.